Vertraulichkeitsvereinbarung: Online

Um bestimmte vertrauliche Informationen (wie unten definiert) zu schützen, wird diese Geheimhaltungsvereinbarung: Online ("Vereinbarung") wird von Boomi, LP, für sich selbst und Boomi TopCo, LP, zusammen mit ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften (zusammen "Boomi") und dem Unternehmen, das die Person beschäftigt, die diese Geheimhaltungsvereinbarung akzeptiert ("Teilnehmer"), ab dem Datum des Anklickens zur Annahme abgeschlossen. Die Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen offenlegt, wird als "Offenleger" bezeichnet, und die Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen erhält, wird als "Empfänger" bezeichnet.

  1. Gegenseitiges Einverständnis. Die Vereinbarung gilt für die nicht öffentlichen Informationen, die der Teilnehmer von Boomi erhält. Vertrauliche Informationen. Als "vertrauliche Informationen", die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, gelten alle Informationen, technischen Daten, Berichte oder Know-how, die in schriftlicher, elektronischer, Website-gestützter oder sonstiger Form von Boomi von der Website Boomizur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsbeurteilungen, Audit-Berichte, SOC1- oder SOC2-Berichte oder sonstige Dokumente, (a) die durch Dokumente gekennzeichnet, begleitet oder unterstützt werden, die diese Dokumente klar und deutlich als "vertraulich", "für den internen Gebrauch" oder gleichwertig kennzeichnen, oder (b) von denen der Empfänger vernünftigerweise wissen sollte, dass sie vertraulich sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei keine Artikel, Werbung, Reklame oder sonstiges Material herauszugeben oder zu veröffentlichen, die sich auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei beziehen oder den Namen der anderen Partei erwähnen oder andeuten.
  2. Laufzeit und Beendigung. Diese Vereinbarung kann jederzeit gekündigt werden, aber die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung bleiben in Bezug auf vertrauliche Informationen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung offengelegt wurden, auch nach einer solchen Kündigung gültig.
  3. Zulässige Verwendung. Der Empfänger wird vertrauliche Informationen nur zum Zweck und in Verbindung mit der Bewertung einer potenziellen oder fortdauernden geschäftlichen Transaktion oder Beziehung zwischen den Parteien verwenden. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen an alle mit ihm verbundenen Organisationen, die oben in dieser Vereinbarung genannt sind, sowie an seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und Vertreter weitergeben, solange diese Organisationen und/oder Personen bei ihrer Arbeit für den Empfänger zur Förderung der potenziellen oder fortgesetzten geschäftlichen Transaktion oder Beziehung davon Kenntnis haben müssen und an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die, die dem Empfänger in dieser Vereinbarung auferlegt werden (zusammenfassend als "Vertreter" bezeichnet). Der Empfänger haftet in vollem Umfang für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch seine Vertreter. Der Empfänger ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen mit der gleichen, jedoch angemessenen Sorgfalt zu schützen, die er in Bezug auf seine eigenen ähnlichen Informationen anwendet. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen nur in dem Maße offenlegen, wie dies durch diese Vereinbarung gestattet ist. Auf schriftliche Aufforderung des Offenlegenden wird der Empfänger alle vom Offenlegenden erhaltenen vertraulichen Informationen zusammen mit allen Kopien unverzüglich zurückgeben oder vernichten. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen die professionellen Berater des Empfängers (z. B. Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) in Übereinstimmung mit ihren beruflichen und ethischen Verpflichtungen eine Aktenkopie ihrer jeweiligen Arbeitspapiere und Abschlussberichte vertraulich aufbewahren.
  4. Diese Vereinbarung erlegt dem Empfänger keine Verpflichtung in Bezug auf vertrauliche Informationen auf, die (a) der Empfänger nachweisen kann, dass sie sich bereits vor dem Erhalt vom Offenleger in seinem Besitz befanden; (b) ohne Verschulden des Empfängers oder seiner Vertreter öffentlich zugänglich sind oder werden; (c) der Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (d) vom Offenleger an einen Dritten weitergegeben werden, ohne dass dieser zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; oder (e) vom Empfänger unabhängig entwickelt werden, ohne dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung vorliegt. Wird ein Empfänger von einer Behörde oder einem Gericht zur Offenlegung vertraulicher Informationen aufgefordert, verpflichtet sich der Empfänger, den Offenleger in angemessenem Umfang im Voraus zu benachrichtigen, damit dieser die Offenlegung anfechten oder eine Schutzverfügung beantragen kann, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. DER OFFENLEGER GARANTIERT, DASS ER DAS RECHT HAT, SEINE VERTRAULICHEN INFORMATIONEN OFFENZULEGEN. IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG WERDEN KEINE WEITEREN GARANTIEN GEGEBEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DER OFFENLEGER ÜBERNIMMT IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG KEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR DIE RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER VERTRAULICHEN INFORMATIONEN. SOFERN HIER NICHT ANDERS ANGEGEBEN, WERDEN ALLE VERTRAULICHEN INFORMATIONEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT.
  6. Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen. Der Empfänger hält sich an alle geltenden Ausfuhrkontrollgesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder und exportiert oder reexportiert keine technischen Daten oder Produkte in ein verbotenes Land, das in den US-Ausfuhrbestimmungen aufgeführt ist, es sei denn, die US-Regierung hat dies ordnungsgemäß genehmigt.
  7. Alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, bleiben Eigentum des Offenlegenden. Keine Partei gewährt der anderen irgendwelche Rechte aus Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen Rechten an geistigem Eigentum.
  8. Die durch diese Vereinbarung auferlegten Verpflichtungen und Pflichten in Bezug auf vertrauliche Informationen können vom Offenbarenden gegenüber allen Empfängern durchgesetzt werden. Jede Partei erkennt an, dass der Schaden, der durch die unzulässige Offenlegung vertraulicher Informationen entsteht, nicht wieder gutzumachen ist; daher kann die geschädigte Partei berechtigt sein, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht einen Rechtsbehelf, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, zu beantragen.
  9. SONSTIGES: DIESE VEREINBARUNG UNTERLIEGT DEN GESETZEN DES STAATES DELAWARE UNTER AUSSCHLUSS DER REGELN DES KOLLISIONSRECHTS. Diese Vereinbarung begründet kein Joint-Venture, keine Partnerschaft oder eine andere ähnliche Vereinbarung oder Beziehung. Die Annahme durch eine Online-Akzeptanz oder einen Klick - oder elektronische oder faksimilierte Unterschriften - haben die gleiche rechtliche Wirkung wie Originalunterschriften und können als Beweis für die Ausführung verwendet werden.
HINWEIS: Dieses NDA darf NUR vor der Weitergabe von nicht-öffentlichen Sicherheitsdokumenten von Boomian Kunden oder Interessenten verwendet werden. Dies ist nicht die NDA, die vor der Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden oder Partnern zu verwenden ist. Bitte senden Sie eine E-Mail an legal-nda@boomi. com, um die NDA für potenzielle Kunden und Partner zu erhalten.